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   BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85   

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https://dejure.org/1988,11258
BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85 (https://dejure.org/1988,11258)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1988 - 6 P 31.85 (https://dejure.org/1988,11258)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1988 - 6 P 31.85 (https://dejure.org/1988,11258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorwiegend wissenschaftliche Tätigkeit - Beteiligung des Personalrats - Einstellung einer Lehrkraft - Hochschulrechtliche Aufgabenbeschreibung - Pharmazeut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85
    Das Hochschulrecht trage damit in typisierender Form der Forderung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 35, 79 Rechnung.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 23.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 29, 77 und Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 6 P 18.85 - ZBR 1988, 257>) beurteilt sich die Frage, ob ein Beschäftigter wissenschaftlich tätig ist, nicht danach, ob er eine wissenschaftliche Ausbildung erhalten und damit grundsätzlich die Befähigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit erworben hat.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 6 P 23.83
    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85
    Es ist daher schon aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit geboten, diese Streitfrage in dem anhängigen Beschlußverfahren zu klären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - ).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79

    Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85
    Die Tätigkeit eines Beschäftigten als Lehrkraft für besondere Aufgaben innerhalb der Hochschule hat somit - ähnlich wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 26.79 - (NJW 1982, 900 = PersV 1982, 284) zur entsprechenden Regelung des Bühnentechniker-Tarifvertrages entschieden hat - für die Anwendbarkeit des § 89 Abs. 1 PersVG Berlin indizielle Bedeutung, soweit der Betreffende nicht im Einzelfall im wesentlichen mit nichtwissenschaftlichen, insbesondere verwaltungsmäßigen Aufgaben betraut ist.
  • BVerwG, 12.02.1986 - 6 P 25.84

    Fortfall eines Rechtsschutzbedürfnisses - Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85
    Es ist daher schon aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit geboten, diese Streitfrage in dem anhängigen Beschlußverfahren zu klären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - ).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 6 P 18.85

    Bodendenkmalpflege - Archäologe - Vorwiegend wissenschaftliche Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 29, 77 und Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 6 P 18.85 - ZBR 1988, 257>) beurteilt sich die Frage, ob ein Beschäftigter wissenschaftlich tätig ist, nicht danach, ob er eine wissenschaftliche Ausbildung erhalten und damit grundsätzlich die Befähigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit erworben hat.
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII P 8.67

    Voraussetzungen für das Zustehen von Mitbestimmungsrechten - Erforderlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 29, 77 und Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 6 P 18.85 - ZBR 1988, 257>) beurteilt sich die Frage, ob ein Beschäftigter wissenschaftlich tätig ist, nicht danach, ob er eine wissenschaftliche Ausbildung erhalten und damit grundsätzlich die Befähigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit erworben hat.
  • BVerfG, 24.03.1982 - 1 BvR 906/81

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85
    Die Tätigkeit eines Beschäftigten als Lehrkraft für besondere Aufgaben innerhalb der Hochschule hat somit - ähnlich wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 26.79 - (NJW 1982, 900 = PersV 1982, 284) zur entsprechenden Regelung des Bühnentechniker-Tarifvertrages entschieden hat - für die Anwendbarkeit des § 89 Abs. 1 PersVG Berlin indizielle Bedeutung, soweit der Betreffende nicht im Einzelfall im wesentlichen mit nichtwissenschaftlichen, insbesondere verwaltungsmäßigen Aufgaben betraut ist.
  • BVerwG, 22.01.2015 - 5 PB 5.14

    Begriff der überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit

    Es ist vielmehr unter zutreffender Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1988 - 6 P 31.85 - (PersV 1989, 278 ), der insoweit auf den von dem Beteiligten angeführten Beschluss vom 26. Januar 1968 verweist, davon ausgegangen, eine Beschäftigung sei wissenschaftlich, wenn die in ihr enthaltenen nichtwissenschaftlichen Aufgaben nicht prägend seien.

    Eine als wissenschaftlich anzusehende Tätigkeit überwiegt die sonstigen Tätigkeiten des Beschäftigten dann, wenn seine nichtwissenschaftlichen Aufgaben im Verhältnis zu ihr nur einen unbedeutenden Annex bilden, der für das Beschäftigungsverhältnis nicht prägend ist (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1968 - 7 P 8.67 - BVerwGE 29, 77 , vom 7. Oktober 1988 - 6 P 30.85 - BVerwGE 80, 265 , vom 7. Oktober 1988 - 6 P 31.85 - PersV 1989, 278 und vom 7. Dezember 1994 - 6 P 29.92 - BVerwGE 97, 159 ).

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.1999 - 22 K 4462/99

    Zustimmung zur Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften;

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 62 PV 23.12

    Personalvertretungsrecht: Verletzung von Beteiligungsrechten; Mitbestimmungsrecht

    Sie überwiegt die sonstigen Tätigkeiten der Beschäftigten dann, wenn ihre nichtwissenschaftlichen Aufgaben im Verhältnis zu ihr nur einen unbedeutenden Annex bilden, der für das Beschäftigungsverhältnis nicht prägend ist (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 6 P 31.85 -, juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 6.11

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung von Beschäftigten mit überwiegend

    Sie überwiegt die sonstigen Tätigkeiten des Beschäftigten dann, wenn seine nichtwissenschaftlichen Aufgaben im Verhältnis zu ihr nur einen unbedeutenden Annex bilden, der für das Beschäftigungsverhältnis nicht prägend ist (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 6 P 31.85 -, juris Rn. 20).
  • LAG Hessen, 23.07.1992 - 12 Sa 1714/91

    Nachholbarkeit der Zustellung und der Begründung eines

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 5.11

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung von Beschäftigten mit überwiegend

    Sie überwiegt die sonstigen Tätigkeiten der Beschäftigten dann, wenn ihre nichtwissenschaftlichen Aufgaben im Verhältnis zu ihr nur einen unbedeutenden Annex bilden, der für das Beschäftigungsverhältnis nicht prägend ist (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 6 P 31.85 -, juris Rn. 20).
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